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nicht eingelöster WechselVon der Bank des Wechselausstellers nicht bezahlter Wechsel, vor allem, weil Letzterer kein entspr. Guthaben bei der Bank bzw. keinen Kredit eingeräumt erhalten hat. Wechselprotest. Vereinheitlichtes Verfahren durch Abkommen über die Rückgabe nicht eingelöster Wechsel.
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Weitere Begriffe : Forfaitierung | Kontokorrentrechnung | Zweitmeinung (bei Arzneimitteln) | ||||||||||||||||||||||||||||
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