nicht eingelöster Scheck
Von der Bank des Scheckausstellers nicht bezahlter Scheck, vor allem, weil Letzterer kein entspr. Guthaben bei der Bank bzw. keinen Kredit eingeräumt erhalten hat. Die Bank gibt einen von ihr nicht eingelösten Scheck dem Einreicher i.d.R. zurück. Vereinheitlichtes Verfahren durch Abkommen über die Rückgabe nicht eingelöster Schecks und die Behandlung von Ersatzstücken verloren gegangener Schecks im Scheckeinzugsverkehr.
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