Nachttresor
Von der Außenseite eines Bankgebäudes zugängiger Banktresor, in den die Kunden außerhalb der Geschäftszeiten jederzeit Geldkassetten, die ihnen von den Banken zur Verfügung gestellt werden, einwerfen können. Der Kassette muss ein Begleitschreiben mit Angabe des Inhalts, Datums und der Anschrift des Kunden beigefügt werden. Eine Kopie dieses Schreibens muss in den Bankbriefkasten eingeworfen werden.
Art des Banktresors, der von ausserhalb der Bank insoweit zugänglich ist, als der Bankkunde ihm von der Bank zur Verfügung gestellte Behälter (Kassetten) jederzeit auch nach Geschäftsschluss dort einwerfen kann. Eingeliefert werden dürfen so nur Bargeld, Wechsel, Schecks, Quittungen u.dgl.. Einzelheiten dazu müssen aus einem beizufügenden, meist formularmässigen Begleitschreiben hervorgehen.
Die Haftung der Bank ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt.
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