Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

nachrangiges Haft-, Haftungskapital

1. In wirtschaftlicher Sicht alle diejenigen Fremdfinanzierungsin-strumente, bei denen die Gläubiger eine unwiderrufliche Rücktrittsvereinbarung ihrer Zins- und/oder Kapitalrückzahlungsansprüche nach den Zahlungsansprüchen anderer Gläubiger abschliessen, wobei allerdings Geltungsdauer und -umfang der Nachrangvereinbarung begrenzt werden können. 2. Art von langfristigem Fremdkapital, bei dem die Gläubiger im Falle der Insolvenz der dieses schuldenden Unternehmung bzw. Bank mit ihren Ansprüchen auf Rückzahlung hinter den Ansprüchen der anderen Fremdkapitalgeber zurückstehen. Wird für Banken in verschiedenen Ländern als haftendes Eigenkapital anerkannt, so auch nach KWG.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Nachrangiges Fremdkapital
 
nachrangiges Kapital
 
Weitere Begriffe : Einlagenannahme bei Hypothekenbanken | positive discrimination | Ausstrahlungseffekt
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.