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Nachrangvereinbarung1. Vereinbarung, nach der sich ein Gläubiger verpflichtet, mit seiner durch ein Grundpfandrecht gesicherten Forderung ggf. später auf eine andere Rangstelle im Grundbuch, die schlechter als die bisherige ist, zurückzugehen. 2. Nachrangigkeit.
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Weitere Begriffe : Offenmarktpolitik am Geldmarkt | TZ-Bank | Geldangebotstheorie(n) | ||||||||||||||||||||||||||||
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