Mindestreservepflicht im Eurosystem
Pflicht eines Instituts, Mindestreserven auf Mindestreservekonten bei den teilnehmenden NZB zu halten. Die EZB hat eine Liste aller Institute veröffentlicht, die der Mindestreservepflicht unterliegen, ferner eine Liste der Institute, die von der Mindestreservepflicht aus anderen Gründen als ihrer Sanierung befreit sind. Die Mindestreservepflicht ist erfüllt, wenn der durchschnittliche Tagesendstand der Mindestreservekonten eines Instituts innerhalb der Mindestreser-veerfüllungsperiode den Betrag nicht unterschreitet, der nach den Vorschriften für diesen Zeitraum festgelegt wurde.
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