Mindestreservedisposition
Aufgabe der Gelddisposition einer Bank. Es gilt, die Mindestreserve der Bank zur Vermeidung des Strafzinses bei Defiziten auf dem im Monatsdurchschnitt gegebenen Reservesoll zu halten, wobei wegen der Art der Errechnung Untererfüllungen an einzelnen Tagen Übererfüllungen an anderen korrespondieren können bzw. müssen; andererseits soll die Istreserve das Soll möglichst nicht oder nur unwesentlich überschreiten, da die Mindestreserveguthaben oftmals nicht verzinst werden. Durch die Art der Berechnung der Mindestreserve ist es darüber hinaus meist möglich, die Guthaben im ganz kurzfristigen Zahlungsverkehr einzusetzen. Auch dies ist Aufgabe der Mindestreservedisposition bzw. des Gelddisponenten der Bank.
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