Mindestreservebasis im Eurosystem
Umfasst bei einem Institut folgende Verbindlichkeiten, die durch die Annahme von Geldern entstehen: Einlagen, ausgegebene Schuldverschreibungen, Geldmarktpapiere. Hat ein Institut passive Verrechnungsposten gegenüber einer sich ausserhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten befindlichen Zweigstelle desselben Rechtssubjekts oder der sich ausserhalb der teilnehmenden Mitgliedstaaten befindlichen Hauptniederlassung bzw. dem dort befindlichen Geschäftssitz desselben Rechtssubjekts, erfasst es solche Verrechnungsposten in der Mindestreservebasis. Folgende Verbindlichkeiten sind von der Mindestreservebasis ausgenommen: Verbindlichkeiten gegenüber einem anderen Institut, das nicht als vom Mindestreservesystem des ESZB befreit in der Liste aufgeführt ist, und Verbindlichkeiten gegenüber der EZB oder einer der teilnehmenden NZB. Die Mindestreservebasis für eine bestimmte Min-destreserveerfüllungsperiode wird vom Institut anhand der Daten für den Monat berechnet, der dem vorausgeht, in dem die Mindestreserveerfüllungsperiode beginnt. Das Institut meldet die Mindestreservebasis der betr. NZB vor Beginn der betr. Mindestreserveerfüllungsperiode.
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