Millionenkreditanzeigen, Ausnahmen
Die Vorschriften über die Millionenkreditmeldungen an die Evidenzzentrale für Millionenkredite nach § 14 KWG gelten nicht für Kredite im Realkreditgeschäft, die frühestens 4 Jahre nach der Entstehung rückzahlbar sind oder einer regelmässigen Tilgung unterliegen, die sich über mind. 4 Jahre erstreckt, wenn diese Kredite 1. von Versicherungsunternehmen gewährt werden und den Bestimmungen des § 54 a VAG entsprechen; 2. von Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit gewährt werden.
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