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MehrheitsaktionärWenn sich mindestens die Hälfte des Aktienkapitals einer AG in Händen eines oder mehrerer Aktionäre, die sich zu einer Mehrheitsgruppe zusammengeschlossen haben, befindet, kann der Mehrheitsaktionär bzw. die Mehrheitsgruppe durch ihr Stimmrecht auf die AG weitgehend Einfluss ausüben. Dabei kann es aufgrund unterschiedlicher Interessen schnell zu Konflikten der Mehrheit mit den anderen Aktionären kommen.
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Weitere Begriffe : Nutzentheorie | Bankmanagement, gesetzliche Anforderungen | Hauptschuldner | ||||||||||||||||||||||||||||
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