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LSP

Die Abkürzung LSP bedeutet "Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten". Die LSP sind seit 1953 Maßstab für die Preisgestaltung bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber. Sie ersetzen damit die vor dem Krieg erlassenen LSO. Den LSP liegt das Vollkostenprinzip zugrunde. Bei der Preisgestaltung von öffentlichen Aufträgen sind demnach die Herstellkosten zu betrachten. Herstellkosten nach LSP sind Materialkosten für den Verbrauch von Roh- und Hilfsmaterial und Gemeinkostenmaterial, Arbeitskosten für Löhne und Gehälter, Sondereinzelkosten für bestimmte Vorrichtungen, spezielle Werkzeuge oder Lizenzen und Fertigungsgemeinkosten, Kalkulatorische Zinsen, Versicherungsprämien und der kalkulatorische Unternehmerlohn.



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