loi de classement
In der Wirtschaftssoziologie:
(frz.), von A. Comte konzipiertes Gesetz der Klassifikation der Wissenschaften entsprechend ihren Gegenständen und Methoden in historischer und in systematischer Perspektive. In bezug auf ihren jeweiligen Gegenstand lässt sich von der Mathematik über Astronomie, Physik, Chemie und Biologie bis hin zur Soziologie ein abnehmender Grad der Allgemeinheit sowie ein zunehmender Grad der Kompliziertheit, der Nähe zum Menschen und der Notwendigkeit der Kontrolle subjektiver Wertungen feststellen. Im Bereich des Methodischen entspricht dieser Rangfolge die Einführung der elementaren Formen des logischen Beweises, der systematischen Beobachtung, des Experiments, des Klassifikationsverfahrens, des Vergleichs und der historischen Methode.
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