Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
In der Gesundheitswirtschaft:
Agricultural Health Insurance Funds
Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft sind Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Landwirte. Das gilt auch für bestimmte Rentner. Es gibt zur Zeit neun Landwirtschaftliche Krankenkassen, sie sind bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet. Ihnen gehören rund 600.000 Mitglieder an, das entspricht einem Marktanteil von 1,2 Prozent.
§ 166 SGB V
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