Länderrisikobeurteilung
1. Ansatzpunkt als ursachenbezogen zu kennz. risikopolitischer Massnahmen ist die unvollkommene Information der Bank hins. möglicher länderrisikobezogener Datenkonstellationen. Unter Beachtung der Informationsproblematik handelt es sich bei diesen risikopolitischen Massnahmen zunächst um Massnahmen zur Verbesserung des Informationsstands der Entscheidungsträger, d. h. um Aktivitäten der Informationsgewinnung und -Verarbeitung, die als Ansatzpunkt für weitere risikopolitische Massnahmen zu betrachten sind. Ziel der länderrisikobezogenen informationellen Massnahmen im prädezisionalen Bereich ist es, den Entscheidungsträger in die Lage zu versetzen, das Länderrisikopotenzial der zur Entscheidung anstehenden Finanzierungsalternativen zu erfassen und zu bewerten sowie gem. der Risikoinhärenz der Handlungsalternativen zielgerecht über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden, d. h. Länderrisikoselektion zu betreiben. Um die vor-raussichtl. Länderrisikohöhe vorliegender Entscheidungsalternativen zu bestimmen, sind zahlreiche Evaluationsansätze entwickelt worden. Die Verfahren der Länderrisikobeurteilung lassen sich u.a. in rein qualitative und strukturiert-qualitative Länderanalysesysteme sowie standardisierte Verfahren unterscheiden. 2. Kreditgeschäftsprozessanforderungen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|