Laborgemeinschaft
In der Gesundheitswirtschaft:
collaborative laboratory
Kooperationsform von Ärzten: Zusammenschluss mehrerer Ärzte zur Rationalisierung von Laboruntersuchungen mit eigener räumlicher und personeller Ausstattung. Die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen in der Laborgemeinschaft wie in der Praxisgemeinschaft gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung selbstständig ab.
Im Hinblick auf den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung verpflichten die Labor-Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die teilnehmenden Vertragsärzte u.a. zur qualifizierten ärztlichen Aufsicht. Auch darf der einzelne Arzt nur solche Laborleistungen abrechnen, die er auch als Facharzt in seiner eigenen Praxis erbringen könnte.
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