Kursarbitrage
Arbitrage, bei der die Preis-(Kurs-)Differenz von börsennotierten Gütern (Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen) zu gewinnbringenden Geschäften ausgenutzt wird. Die Kursarbitrage läßt sich immer dann mit Gewinn durchführen, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen örtlich getrennten Teilmärkten Bewertungsdifferenzen bestehen. Besonders häufig sind Kursarbitragegeschäfte am Devisenmarkt, wo nach der Anzahl der an einer Transaktion beteiligten Währungen zwischen Zweiwährungs-, Dreiecks- und Vielecks-Arbitrage unterschieden wird.
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