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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditvergabe(prozess)anforderungen

Nach MaRisk umfasst der Prozess der Kreditvergabe - das MaRisk-Rundschreiben spricht von Kreditgewährung -die bis zur Bereitstellung des Kredits erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei müssen die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objekts oder Projekts analysiert und beurteilt werden, wobei die Intensität der Beurteilung vom Risikogehalt der Engagements abhängt (bspw. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder Beurteilung auf Basis eines vereinfachten Verfahrens). Werthaltigkeit und rechtlicher Bestand von Sicherheiten müssen grunds. vor der Kreditvergabe überprüft werden. Bei Überprüfung der Werthaltigkeit kann auf bereits vorhandene Sicherheitenwerte zurückgegriffen werden, sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen. Hängt der Sicherheitenwert massgebl. von Verhältnissen eines Dritten ab - bspw. bei einer Bürgschaft, Garantie usw. - ist eine angemessene Überprüfung der Adresse-nausfallrisiken des Dritten durchzuführen. Die Bank muss akzeptierte Sicherheitenarten und Verfahren zur Wertermittlung dieser Sicherheiten fixieren. Kreditgeschäftsprozessanforderungen.



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Weitere Begriffe : Vorlegungsfrist bei Schecks | Aktienrückkauf | Interdiskursivität
 
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