Kreditrisikoarten
Zu unterscheiden nach risikoauslösenden Sachverhalten Ausfall- (Bonitätsrisiko i. e. S.), Termin-, Besicherungs-, Geldwertrisiko; nach Risikoursachen exogenes und endogenes Kreditrisiko; nach Risikointensität akutes und latentes Kreditrisiko; nach Risikotransparenz je nach Informationslage der Bank erkennbare und nicht erkennbare Kreditrisiken, wobei die Grenze zwischen ihnen durch den jeweils gegebenen Informationsgrad determiniert wird. Weiter: Besicherungs-, Erfolgsbzw. Ertrags-, Geldwert-, Liquiditäts-, ökologisches, Refi-nanzierungs-, Sicherheiten-, Termin-, Verlust-, Zinsänderungsrisiko u. a. Neben Höhe des Risikos, das mit bestimmten Geschäftsarten verbunden ist, müssen bei der Beurteilung des Kreditrisikos auch der gesamte Umfang des Engagements gegenüber dem jeweiligen Partner oder einer Gruppe von Partnern, das Erfüllungsrisiko sowie potenzielle Länderrisiken und mit dem Grenzen überschreitenden Kreditverkehr verbundene Transferrisiken in Betracht gezogen werden. Der Baseler Ausschuss teilt daher ein: 1. Volles Risiko: Wenn das Instrument ein unmittelbares Kreditsubstitut darstellt, und das Kreditrisiko dem eines in der Bilanz ausgewiesenen Kredits an diesen Partner entspr. 2. Mittleres Risiko: Wenn erhebliches Kreditrisiko besteht, aber Sonderverhältnisse gegeben sind, die auf nicht volles Risiko hindeuten. 3. Geringes Risiko: Wenn das Kreditrisiko gering, aber nicht zu vernachlässigen ist.
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