Kreditintensivbetreuung
Eine Bank muss nach Ma-Risk Kriterien fixieren, wann ein (Kredit-) Engagement gesonderter Beobachtung (Intensivbetreuung) unterzogen werden muss. Verantwortung für Entwicklung und Qualität dieser Kriterien sowie ihre regelmässige Überprüfung müssen ausserhalb des Bereichs Markt angeordnet sein. Intensivbetreuung unterliegende Engagements müssen nach einem festzulegenden Turnus auf ihre weitere Behandlung hin überprüft werden, d.h. weitere Intensivbetreuung, Rückführung in die Normalbetreuung, Abgabe an Abwicklung oder Sanierung sind jeweils zu prüfen.
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