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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Konkurrenzmandat

Als Konkurrenzmandat wird eine spezielle Form der Vermögensverwaltung auf Wertpapierbasis bezeichnet. Dabei wird der Auftrag auf drei oder vier Vermögensverwalter unterschiedlicher Gesellschaften aufgeteilt. Der Erfolg der Vermögensanlage muss dem Kunden von den Verwaltern jährlich mindestens einmal in einer gemeinsamen Sitzung dargelegt werden. Ziel dieser Form der Vermögensverwaltung ist, dass sich die in Konkurrenz zueinander stehenden Vermögensverwalter indirekt gegenseitig kontrollieren und so ein möglichst optimales Ergebnis für den Kunden erzielt wird.

Die Vermögensverwaltung als eigenständige Dienstleistung von Banken und freien Vermögensverwaltungsgesellschaften verbreitet sich in Deutschland immer mehr. Weil die Zahl der Personen zunimmt, die über größere freie Vermögen verfügen, steigt auch der Bedarf an einer professionellen Verwaltung dieser Vermögen. Banken und freie Vermögensberatungsgesellschaften haben diesen Dienstleistungssektor als lukrative Einnahmequelle entdeckt. Ziel der Vermögensverwaltung ist es, die vom Kunden bereitgestellten Mittel möglichst optimal zu investieren, um so eine möglichst hohe jährliche Rendite zu erwirtschaften. Für den Kunden hat die Vermögensverwaltung den Vorteil, dass er sich nicht mehr selbst um die Verwaltung seiner Mittel kümmern muss, sondern diese Aufgabe von professionellen Geldanlagespezialisten übernommen wird.

Die Geldanlage erfolgt in der Regel in Aktien, Anleihen, Derivaten oder anderen Finanzbeteiligungen wie beispielsweise Flugzeugfonds. Auch die Anlage in Immobilien kann durch professionelle Vermögensverwalter übernommen werden. In Einzelfällen bieten Vermögensverwaltungen auch die Anlage in Kunstwerke wie Bilder und Skulpturen an.

In der Regel findet die Vermögensverwaltung auf Basis eines Mandats statt, das für einen Minimumzeitraum von einem Jahr an einen Vemögensverwalter vergeben wird. Das Entgelt für die Dienstleistung beträgt meist zwischen ein und zwei Prozent des verwalteten Vermögens zuzüglich der üblichen Gebühren pro Wertpapierkauf oder -verkauf.

Eine neuere Form der Vermögensverwaltung, das so genannte Konkurrenzmandat. Hierbei beauftragt eine "übergeordnete" Vermögensverwaltung im Namen ihres Kunden drei oder vier voneinander unabhängige, erstklassige und erfahrene Vermögensverwalter mit der Betreuung des Kunden. Bei den beauftragten Verwaltern handelt es sich meistens um Banken, während es sich bei der übergeordneten Vermögensverwaltung meist um freie Berater handelt. Die übergeordnete Vermögensverwaltung selbst betreut das Vermögen des Kunden nicht. Sie koordiniert und überwacht lediglich die beauftragten Vermögensverwalter.

Die Vermögensverwalter müssen mindestens einmal jährlich in einer gemeinsamen Sitzung einen Bericht über ihre Tätigkeit vortragen. Hierbei muss sowohl der Anlageerfolg oder -misserfolg als auch die bei der Vermögensverwaltung angefallenen Kosten dargelegt werden. Ziel des Konkurrenzmandats ist es, dass die beauftragten Anlageberater miteinander in Wettbewerb treten, um so optimale Anlageerfolge bei gleichzeitig möglichst geringen Kosten zu erreichen. Ein sonst häufig bestehendes Problem, dass Vermögensverwalter möglichst viele Wertpapierkäufe und -verkäufe tätigen, um so höhere Provisionen und Gebühren zu kassieren, wird durch das Konkurrenzmandat weitgehend vermieden. Jeder der beauftragten Verwalter muss sich mit den anderen Beratern vergleichen lassen. Er gerät automatisch in einen Erklärungszwang, wenn er bei vergleichbarem Anlageerfolg mehr Transaktionen vorgenommen und damit höhere Kosten für den Kunden verursacht hat. Die übergeordnete Vermögensverwaltung oder der Kunde können einem der beauftragten Verwalter das Mandat entziehen, wenn dieser im Vergleich zu seinen Konkurrenten deutlich schlechtere Ergebnisse erzielt oder wesentlich höhere Verwaltungskosten verursacht.

Oft werden die beauftragten Vermögensverwalter mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten beauftragt. So kann man die Verwalter verpflichten, die ihnen anvertrauten Gelder jeweils in unterschiedlichen Wirtschaftsregionen zu investieren. Ein Berater kann angewiesen werden, ausschließlich in Deutschland zu investieren, während der zweite Berater die Gelder in Europa und der dritte in den USA anlegen soll. Auch die Auswahl der beauftragten Vermögensverwalter muss sich nicht auf Deutschland beschränken, sondern kann sich ebenfalls auf verschiedene Länder erstrecken.

Die Möglichkeit, sein Vermögen in Form eines Konkurrenzmandats verwalten zu lassen, ist nur für einen kleinen Teil der deutschen Privatkunden mit sehr großen Vermögen interessant. Sie kann nur dann erfolgreich genutzt werden, wenn ein beträchtliches Vermögen zur Verwaltung bereit steht.



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