kollektive Sicherungsinstrumente
Neben risikopolitischen Initiativen der einzelnen Bank gibt es auch kollektive Sicherungsansätze, insb. Liquiditätskonsortial-bank GmbH und Einlagensicherungssysteme der verschiedenen Bankengruppen. Als allgemeinste Instrumente einer bankbetrieblichen Risikopolitik können Bankvertrag und AGB interpretiert werden. Der Bankvertrag wird mit Aufnahme der Geschäftsverbindung schriftlich oder stillschweigend zwischen Bank und Kunde abgeschlossen, wobei auch AGB zum Vertragsinhalt werden, die allgemeine - für beide Parteien verbindliche - Regelungen für den Geschäftsverkehr beinhalten. Risikopolitisch wirken viele Bestimmungen der AGB risikoabwälzend, soweit sie als Freizeichnungsklauseln Banken in einer Vielzahl von Situationen von ihrer Haftung entbinden. So haftet die Bank ledigl. für grobes Verschulden in Fällen von: 1. Fehlleitungen im Zahlungsverkehr; 2. Nachteilen des Kunden aus bankmässigen Auskünften und Beratungen; 3. Fehlern bei im Auftrag des Kunden vorgenommener Prüfung von Urkunden.
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