Kaufkraftparitätentheorie, -theorem
Erklärungsansatz der Wechselkursbildung an Devisenmärkten. Geht davon aus, dass der Wechselkurs zwischen 2 Währungen auf lange Sicht durch die Entwicklung der realen Kaufkraft in den betr. Volkswirtschaften determiniert wird. Basis ist das sog. Gesetz internationalen Preisausgleichs: Danach muss der Preis von homogenen Gütern auf verbundenen Märkten - unter Vernachlässigung von Transportkosten und Zöllen - gleich sein; jede Preisänderung würde zu entspr. internationalen Güterarbitrage-prozessen führen, die unter Variation des Angebots und der Nachfrage nach Gütern und Devisen entspr. Preis- und Wechselkursänderungen auslösen würden. Diese Überlegung wird aber nicht auf einzelne Preise und Güter be- schränkt, sondern auch auf die Preisniveaus und die gesamte Nachfragestruktur der betr. Länder übertragen. Die absolute Formulierung der Kaufkraftparitätentheorie geht von der Widerspiegelung des Wechselkurses im Verhältnis Inlandspreisniveau in Binnen- zu Auslandspreisniveau in Fremdwährung aus. Da gegen diesen Ansatz eine Reihe von Kritikpunkten vorgebracht werden, geht die modifizierte (relative) Kaufkraftparitätentheorie von der Existenz dauerhafter Kaufkraftunterschiede aus: Nach ihr entspr. die relative Wechselkursveränderung der Veränderung des relativen Preisniveaus in den betr. Ländern, d.h. die Veränderungsrate des Wechselkurses orientiert sich an der Differenz zwischen den Inflationsraten der Länder. Die Version der relativen Kaufkraftparitätentheorie ist weniger restriktiv als die absolute. Empirische Untersuchungen weisen für längerfristige Perioden gewisse Parallelitäten der Entwicklungen von Kaufkraftparitäten und Wechselkursen nach, jedoch eignet sich die Erklärungshypothese nicht für Kurzfristwechselkursprognosen.
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