Kapitalmarktfunktionsfähigkeit
1. allokative Funktionsfähigkeit, Allokationseffizienz: Der Kapitalmarkt muss das zur Verfügung stehende Kapital in die günstigsten Verwendungen fliessen lassen, d.h. i.d.R. die mit der höchsten Rentabilität.
2. Operationale Funktionsfähigkeit, Effizienz: Die durch Anlage am Kapitalmarkt verursachten Kosten müssen durch die Marktkräfte minimiert werden.
3. institutionelle Funktionsfähigkeit, Effizienz: Der Kapitalmarkt muss so geartet sein, dass bei Investoren langfristiges Vertrauen in seine Stabilität und Integrität erhalten und gefestigt wird, vor allem auch hins. der Berechenbarkeit der Marktrisiken.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|