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Kündigungsschutzklage
Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, hat er die Möglichkeit, eine Schutzklage beim Arbeitsgericht anzustrengen. Allerdings hat er dazu nach Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit. Das Arbeitsgericht prüft, ob die Kündigung ungültig ist. Wer klagt, möchte weiterhin im Unternehmen beschäftigt werden. Eine Änderungskündigung kann auch sozial ungerechtfertigt sein. Das Arbeitsgericht kann die Klage abweisen oder auch feststellen, dass der Arbeitnehmer weiterhin beschäftigt werden muss. Es kann auch das Arbeitsverhältnis auflösen und eine Abfindung für den Arbeitnehmer in Höhe von höchstens 18 Monatsverdiensten verkünden. Die Zahlung einer Abfindung wird dann vereinbart, wenn die Kündigung nach Meinung des Gerichts unwirksam war, aber der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem nicht weiterhin beschäftigen möchte. Ist der Arbeitnehmer damit einverstanden, wird ein Vergleich geschlossen. Kündigungen sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt.
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Weitere Begriffe : Belastungsforschung | haftendes Eigenkapital, Volleinzahlung | Protectionbuyer | ||||||||||||||||||||||||||||
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