Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
JobCenter
Im Zuge der Hartz-Reform werden die Arbeitsämter um- und ausgebaut. Sie sollen Arbeitssuchenden dann ganzheitliche Beratung und Unterstützung anbieten. Besonders Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen so wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden. Das Arbeitsamt soll zukünftig unter dem Namen JobCenter für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zuständig sein. So sieht es die Hartz-Reform vor. Somit werden Arbeitsämter zum Zentrum für Dienstleistungen, mit der Aufgabe, Arbeitssuchende und Unternehmen besser zu betreuen. Hauptaspekt ist dabei, dass die JobCenter eine gemeinsame Anlaufstelle für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger werden. Darum sollen Arbeitsämter künftig auch die Daten der Sozialhilfeempfänger erheben und nutzen dürfen. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen zusammengelegt werden, das heißt, es wird nur noch eine Unterstützung gezahlt. Deren Höhe ist noch umstritten. Vorbild für die deutschen JobCenter sollen die Pendants aus den Niederlanden sein. Dort wird schon seit geraumer Zeit den Arbeitssuchenden eine Rundumbetreuung geboten, die es ihnen erleichtern soll, wieder eine Arbeit zu finden. |
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : OPEC | Touristik-Marketing | Verkaufswertverfahren | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |