internationale Standortwahl, Rechnungslegungsvorschriften
Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei internationalen Standortentscheidungen. Mit dem Aufbau eines ausländischen Niederlassungsnetzes können weit reichende Konsequenzen für das Rechnungswesen einer Bank verbunden sein. So müssen alle buchführungspflichtigen Vorgänge bei Auslandsfilialen auch in das Rechnungswesen des Stammhauses eingehen. Das Gleiche trifft im Rahmen des bankenaufsichtsrechtlichen Konsolidierungsverfahrens zu. Da Rechnungslegungsvorschriften des Gastgeberlands häufig nicht mit deutschen Bestimmungen übereinstimmen, ergeben sich hierbei Abstimmungsnotwendigkeiten in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Organisationsform. Banken sind vielfach gezwungen, unterschiedliche Bilanzen aufzustellen, zum einen nach den Vorschriften des Gastgeberlandes, zum anderen nach denen im Domizilland des Stammhauses.
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