Standortentscheidung
Wahl des Standorts. Konstitutive, nur schwer revidierbare Entscheidung einer Bank. In der klassischen Standortlehre wird i.A. zwischen Zielplanung, Analyse der Standortfaktoren, eigentlicher Standortwahl sowie Standortkontrolle unterschieden. Dabei gilt es, grunds. denjenigen Standort zu ermitteln, an dem die bankbetriebliche Unternehmenstätigkeit entspr. den vorgegebenen Zielen bestmöglich ausgeübt werden kann (optimaler Standort). Im Rahmen der Planung müssen zunächst die relevanten Standortfaktoren einschl. ihrer erwarteten Entwicklung analysiert werden. In Betracht kommen hierbei die an einem Ort anzutreffenden Bedingungen sachlicher und personeller Natur, die sich positiv oder negativ auf die bankbetriebliche Tätigkeit auswirken. Nach der Untersuchung der Standortbedingungen sind diese an den aus der Unternehmenszielsetzung abgeleiteten Standortfaktoren zu messen, und bei positiv ausfallendem Ergebnis, also einer ausreichenden Standortqualität, ist die Entscheidung über die Neuerrichtung zu treffen. Im Zuge der Standortkontrolle erfolgt ständige Überprüfung der Standortfaktoren hins. möglicher Veränderungen, die u. U. zu einer Modifikation der ursprünglich als richtig erachteten Standortentscheidung führen kann. Das Problem der (optimalen) Standortwahl stellt sich sowohl bei der Neugründung einer Bank als auch bei der Erweiterung des Zweigstellennetzes oder bei Standortverlagerungen, wenn sich die bisherigen Standortbedingungen nicht länger als günstig erweisen. Da Neugründungen einer Bank mehr noch als Standortverlagerungen Sonderfälle darstellen, erstrecken sich heute Standortüberlegungen in erster Linie auf Zweigstellen.
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