internationale Standortwahl, Kreditmeldevorschriften
Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei internationalen Standortentscheidungen. Sehen Bestimmungen vor, dass die Höhe der Einzelkredite bzw. das Volumen bestimmter Kredite im Verhältnis zum Eigenkapital begrenzt werden, so kann die Auslandsniederlassung ihre Kreditvergabe nicht beliebig ausweiten. Oft bestehen allerdings in einigen Ländern ledigl. Vorschriften über die Meldung bestimmter Kredite an die zuständigen Aufsichtsbehörden. Diese erlangen für Geschäftstätigkeit eines Auslandsstützpunkts nur Bedeutung, wenn die Bankenaufsichtsbehörden gemeldete Kredite nicht für vertretbar halten.
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