internationale Standortwahl, Kapitalausstattungsbestimmungen
Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei internationalen Standortentscheidungen. internationale Standortwahl, Kapitalausstattungsbestimmungen d. R. werden besondere Anforderungen an die Kapitalausstattung der Niederlassungen gestellt. Sind diese für die Auslandsniederlassungen im Gastgeberland höher als für die einheimischen Banken, ergeben sich Wettbewerbsnachteile für die zu gründende Niederlassung, die sich ggf. negativ auf die Errichtungsentscheidung auswirken. Die Zulassungsbedingungen der einzelnen Länder verlangen bei der Gründung einer Tochtergesellschaft i. A. eine Min-destkapitalausstattung; Filialen ausländischer Banken müssen häufig über ein Dotationskapital verfügen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|