Institut Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Gesundheitswirtschaft:
Das Institut wurde in Folge des Gesundheitsstrukturgesetzes gegründet, um eine Vorschlagsliste verordnungsfähiger Arzneimittel zu erarbeiten, die als so genannte Positivliste dann per Rechtsverordnung durch den Bundesminister für Gesundheit in Kraft gesetzt werden sollte. Gegen den Widerstand der Krankenkassen und Bundesländer wurde die Positivliste mit dem Fünften SGB V-Änderungsgesetz 1995 bereits vor ihrem Inkrafttreten wieder aufgehoben und das Institut aufgelöst.
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