Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Instanz sozialer Kontrolle

In der Wirtschaftssoziologie: agency of social control, häufig auch: Institution sozialer Kontrolle. Der Begriff der Instanz sozialer Kontrolle s. K. bezieht sich auf alle Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, soziale Normen durchzusetzen; i.e.S. sind jedoch nur solche Institutionen gemeint, die sich an der Durchsetzung von Strafrechtsnormen beteiligen. In der wissenschaftlichen Literatur wurden bislang vor allem die Schule, die Sozialarbeit, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Justiz, der Strafvollzug und die Psychiatrie als I.en s. K. bezeichnet und analysiert. Im Gegensatz zu dem allgemeineren Begriff der Institution greift der Begriff der Instanz nur solche Aspekte einer Institution auf, die zur Kennzeichnung formeller sozialer Kontrolle besonders bedeutsam sind: so muss eine Instanz sozialer Kontrolle s. K. bereits vor dem Eintreten der Notwendigkeit ihres Kontrollhandelns als dafür zuständig erklärt worden sein, sie muss über eine für das Kontrollhandeln notwendige Zwangsgewalt verfügen und sie ist in der Ausführung ihres Kontrollhandelns an bestimmte Regeln gebunden. Sanktionsnormen, Sanktion, formale



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Instanz
 
Instinkt
 
Weitere Begriffe : Sozialbericht, -bilanz | Notaranderkonto | Fremdbestimmung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.