IGeL
In der Gesundheitswirtschaft:
Abkürzung für Individuelle Gesundheits-Leistungen.
Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören, von den Vertragsärzten also nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden können.
Diese Leistungen sind in der 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden vorgestellten IGeL-Liste festgehalten und müssen, sofern sie in Anspruch genommen werden, von den Versicherten privat bezahlt werden. Die IGeL-Liste wird ständig erweitert. Es gibt inzwischen einige private Zusatzkrankenversicherungen, die Leistungen aus der IGeL-Liste erstatten.
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