IGeL-Liste
In der Gesundheitswirtschaft:
Die IGeL-Liste, Liste für "Individuelle Gesundheits-Leistungen", enthält Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen und nicht von den Vertragsärzten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden können.
Sämtliche Leistungen der IGeL-Liste sind daher vom Versicherten privat zu bezahlen. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen lehnen die IGeL-Liste als Katalog medizinisch nicht notwendiger Leistungen ab.
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