Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Höchstbetrags-, MaximalhypothekForm der Hypothek, bei der nur der Höchstbetrag, bis zu dem ein Grundstück haften soll, festgelegt wird; ansonsten wird die Feststellung der Forderung vorbehalten. Gilt, auch ohne im Grundbuch so benannt zu sein, als Sicherungshypothek. Kann zur Sicherung für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen bestellt werden. Mehr Verwender wird die Grundschuld.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : MSCI-Index | Einheitspreis | timetable | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |