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Höchstbetrags-, MaximalgrundschuldForm der Grundschuld, bei der nur der Höchstbetrag, bis zu dem ein Grundstück haften soll, festgelegt wird; ansonsten wird die Feststellung der Forderung vorbehalten. Gilt, auch ohne im Grundbuch so benannt zu sein, als Sicherungshypothek. Kann zur Sicherung für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen bestellt werden.
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