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Hinzuverdienst
Der Hinzuverdienst ist ein Begriff aus dem Rentenrecht. Er ist gesetzlich geregelt und beschreibt, wie viel ein Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres durch Erwerbsarbeit zusätzlich verdienen darf, ohne seinen Anspruch auf die Rentenzahlung zu gefährden. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung gefährden die Rente in keinem Fall. Besondere Regeln gelten für Hinzuverdienst bei Beziehern von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten. Grundsätzlich kann ein Rentner, der nach Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand gegangen ist und Altersrente bezieht, jede berufliche Tätigkeit ausüben und dabei unbeschränkt verdienen, ohne dadurch seinen Anspruch auf volle Rentenzahlung zu verlieren oder Kürzungen hinnehmen zu müssen. Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wurde durch die früheren Beitragszahlungen erworben. Das gleiche gilt grundsätzlich auch bei vorzeitigem Rentenbezug - allerdings ebenfalls erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Anders ist es in der Zeit, in der vorzeitig Rente bezogen wird. Wer eine
bezieht, kann in der Zeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nur im Rahmen der geltenden Hinzuverdienst-Grenzen ein zusätzliches Arbeitseinkommen beziehen, ohne Abzüge von seiner Rente hinnehmen zu müssen. Das gilt insbesondere auch beim Bezug von Teilrente.
Einzelne Hinzuverdienstgrenzen Mindesthinzuverdienstgrenze (seit 1.7.2003)
Hinzuverdienstgrenze für Durchschnittsverdiener (seit 1.7.2003)
Wer in den letzten drei Kalenderjahren vor der Rente zum Beispiel 30 Prozent mehr als ein Durchschnittsverdiener verdient hat, dessen Hinzuverdienstgrenze erhöht sich ebenfalls um 30 Prozent. Jeder Teil-Rentner muss jedes Jahr darauf achten, ob die Grenzen für den Hinzuverdienst verändert werden. Erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres sind in allen drei Kategorien keine Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten. Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze können Sie bei Ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger erfahren. Auch im Internet finden Sie Informationen unter www.ihre-vorsorge.de.
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