Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

hinkendes, qualifiziertes Inhaberpapier

Urkunde, deren Aussteller wie beim normalen Inhaberpapier an den Vorleger ohne weitere Überprüfungen leisten, aber auch die Legitimierung des Vorlegers als verfügungsberechtigt verlangen kann. Daher ist der Inhaber nicht berechtigt, die Leistung auf jeden Fall zu verlangen. Kann nicht wie Inhaberpapiere sachenrechtlich übertragen werden, sondern nur durch Abtretung (Zession) der verbrieften Forderung. Daher handelt es sich nicht um ein Wertpapier i. e. S. Auch kann nicht die Urkunde verpfändet werden, sondern nur die verbriefte Forderung. Typisches Beispiel: Sparbuch.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Hilfsstoffe
 
Hinterbliebenenrente
 
Weitere Begriffe : Globalisierung | Libidoentwicklung | ver.di
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.