Hegemonie
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
(griech. Vorherrschaft) Grundlage einer ökonomischen Hegemonie in bestimmten Regionen ist die wirtschaftliche und militärische Stärke bestimmter Staaten, z.B. die Hegemonie der USA in allen Gebieten Amerikas. In Europa will die Bundesrepublik Deutschland eine hegemoniale Stellung erringen.
>Einflusssphäre, >Imperialismus, >Expansion, ökonomische
In der Wirtschaftssoziologie: Vorherrschaft, auch: Führung, in der politischen Soziologie Kennzeichnung der Fähigkeit der herrschenden Klasse bzw. ihrer dominanten Fraktion, sich die beherrschten Klassen (konsensuell) unterzuordnen, ohne direkt auf Gewaltmittel zurückzugreifen. In der im Anschluss an A. Gramsci geführten Diskussion stehen u.a. die Rolle der bürgerlichen Kultur, die politischen und ideologischen Funktionen des Parlamentarismus, die Rolle des Staates und seiner ideologischen, politischen, ökonomischen und repressiven Apparate wie auch das prekäre Verhältnis der verschiedenen Fraktionen der Bourgeoisie (Gross-, Mittel-, Kleinkapitale, Grundstoffvs. Exportindustrien) in der Ausübung der Klassenherrschaft im Mittelpunkt des Interesses. Als „Volksstaat mit Klassencharakter“ (N. Poulantzas) hat der Staat die Funktion der Sicherung der H., indem er in einem „politischen Projekt“ (z.B. Schaffung moderner konkurrenzfähiger Exportindustrien) das Interesse der dominierenden Fraktion der Bourgeoisie (z.B. exportorientiertes Grosskapital) als „Allgemeininteresse der Gesamtgesellschaft“ („Modernisierung“, „nationale Leistungsfähigkeit“) vertritt, einen Ausgleich mit den übrigen Kapitalfraktionen sucht und die beherrschten Klassen ideologisch und materiell (Nationalgefühl, Arbeitsplatzgarantien) in das Projekt einzubinden versucht.
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