Handelsbuchinstitut, Bewertung von Handelsbuchpositionen
Ein Handelsbuchinstitut hat täglich zum Geschäftsschluss die Positionen des Handelsbuchs zum Marktpreis zu bewerten und seine Grosskredite zu berechnen. Die grunds. nur einmal tägliche Ermittlung und Beibehaltung dann bis zum nächsten Geschäftsschluss der Kontrolle seiner Geschäfte bei der Beobachtung der Einhaltung der Grosskreditobergrenzen entfällt jedoch, wenn sprunghafte Kursbewegungen - etwa bei einem Crash-Szenario - bemerkbar werden; dann ist zeitnahe Überprüfung des Marktpreises erforderlich. Im Handel mit Wertpapieren und Derivaten gibt es eine Fülle von Geschäften, deren Preise nicht unmittelbar im Markt quo-tiert werden, sondern auf der Grundlage von Marktdaten institutsindividuell errechnet werden müssen. Für solche Positionen des Handelsbuchs, deren Preise nicht unmittelbar im Markt ermittelt werden, sondern auf Grundlage von Marktdaten durch das Institut errechnet werden, hat die Bewertung nach institutsintern schriftlich festgelegten Richtlinien auf Basis aktueller Marktparameter und allgemein gebräuchlichen wissenschaftlichen Verfahren zu erfolgen, die angemessene und einheitliche Bewertung gewährleisten. Die Bewertung dieser Positionen hat nach institutsintern schriftlich festgelegten Richtlinien zu erfolgen, die angemessene und einheitliche Bewertung gewährleisten. Das Institut hat der Mitteilung der Richtlinien und evtl. Änderungen das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers beizufügen, in dem die Übereinstimmung der Richtlinien mit den o. a. Kriterien bestätigt und nachvollziehbar dargelegt wird. Wenn die Geschäftsleitung die Änderung der Bewertungsrichtlinien für sachlich geboten hält, kann sie sie sofort in Kraft setzen; bis zu einer Beanstandung durch die BaFin gilt die Genehmigung als erteilt. Sie braucht nicht die Genehmigung der BaFin abzuwarten; erforderlich ist jedoch die unverzgl. Anzeige. Die Genehmigung der BaFin wird fingiert, bis die BaFin der Änderung widerspricht; evtl. Beanstandung durch die BaFin wirkt ex nunc (keine Rückwirkung).
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