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haftungsbeschränkende RechtsformRechtsform von Banken, bei denen die Haftung der Gesellschafter, i. d. R. auf ihre Kapitaleinlage beschränkt ist. Sie haben dabei also nicht auch mit ihrem sonstigen Vermögen für Verbindlichkeiten ihrer Unternehmung zu haften. Beispiele: AG, GmbH, Kommanditaktionäre bei KGaA, Genossenschaft, faktisch die Beteiligten bei GmbH & Co. KG u. a.
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Weitere Begriffe : Währungsreserven der Europäischen Zentralbank | grilling process | Gewährleistungsaval | ||||||||||||||||||||||||||||
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