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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Grossaktionär

Aktionär, der im Besitz einer erheblichen Quote am Grundkapital einer Unternehmung ist. Er kann somit entweder Rechte als Mehrheitsaktionär oder Minderheitsrechte wahrnehmen. Aktionär, der zu einem hohen prozentualen Anteil am Grundkapital einer anderen AG beteiligt ist. Viele Banken - vor allem des Geschäftsbankenbereichs - sind Grossaktionär - oft Mehrheitsaktionär - bei zahlreichen Unternehmen und anderen Finanzinstituten.



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