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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Giro

(italienisch: Kreis) Darunter wird generell eine Überweisung von Geldern verstanden. Girieren bedeutet, ein Indossament auf der Rückseite eines Orderpapiers zur Weitergabe anbringen. Girozentralen sind die zentralen Stellen der Sparkassen und anderen Kreditinstituten, in der Bundesrepublik z.B. die Landesbanken (Gironetze). Girosammeiverwahrung ist die Verwahrung von Wertpapieren in einem Sammeldepot bei einer Wertpapiersammelbank. Hierdurch werden Verwahrungskosten für den Anleger gesenkt und der Effektenverkehr bei An- und Verkauf beschleunigt.



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