Gewinnvergleichsrechnung
(engl. profit comparison method) Die Gewinnvergleichsrechnung ist ein Verfahren der statischen Investitionsrechnung (Investitionsrechnung, statische), bei dem der Gewinn die Zielgröße darstellt. Dieser wird als Differenz zwischen langfristigen Leistungen bzw. Erlösen (oder Erträgen) und Kosten (oder Aufwendungen [ Aufwand]) gebildet. Bei der Gewinnvergleichsrechnung gilt ein Objekt als vorteilhaft gegenüber der Unterlassensalternative (absolut vorteilhaft), falls sein Gewinn positiv ist. Bei der Wahl zwischen mehreren einander ausschließenden Objekten ist das mit dem höchsten Gewinn vorziehenswürdig (relativ vorteilhaft).
Beispielhaft sei ein Investitionsproblem betrachtet, bei dem die absolute und die relative Vorteilhaftigkeit zweier Investitionsobjekte (Investition) zu beurteilen sind. Es konnten die folgenden Daten prognostiziert werden. Zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit ist nun der durchschnittliche Gewinn beider Objekte zu berechnen. Dazu müssen analog zur Kostenvergleichsrechnung die durchschnittlichen Abschreibungen und Zinsen ermittelt werden. Die relevanten Leistungen und Kostenkomponenten betragen. Gemäß dieser Gewinnvergleichsrechnung sind beide Investitionsobjekte aufgrund ihres positiven Gewinns absolut vorteilhaft; da Objekt B den höheren Gewinn aufweist, ist dieses Objekt relativ vorteilhaft. Bei einer Investitionsentscheidung auf der Basis dieser Resultate sind allerdings die e Prämissen der Gewinnvergleichsrechnung zu berücksichtigen. Diese entsprechen weitgehend denen der Kostenvergleichsrechnung.
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