Gewinnorientierung
In der Gesundheitswirtschaft:
Kennzeichnung von Unternehmen oder auch Organisationen nach der Ausrichtung ihrer Ziele auf die Erzielung von Gewinn im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Häufig wird bei Krankenhausunternehmen zwischen gewinnorientierten und nicht gewinnorientierten Unternehmen unterschieden, wobei sowohl kommunale als auch freigemeinnützige Krankenhäuser vielfach als nicht gewinnorientiert betrachtet werden.
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bestimmt in § 1 Abs. 1:
Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.
Konkret bedeutet dies, dass Krankenhäuser unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Zielsetzungen zu betreiben sind. Angesichts abnehmender und schon lange nicht mehr ausreichender Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer heißt dies auch, dass kommunale ebenso wie freigemeinnützige Krankenhäuser einen nennenswerten und sicher noch wachsenden Teil der erforderlichen Investitionen selbst verdienen müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Sie sind also auf Gewinne angewiesen, um überhaupt am Markt zu bleiben. Damit relativiert sich die Unterscheidung in gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Unternehmen.
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