Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gewinnabführung bei Unternehmensverträgen

Eine AG kann, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss abführen, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage (gesetzliche Rücklage bei Unternehmensverträgen) einzustellen ist. Sind während der Dauer des Vertrages Beträge in freie Rücklagen eingestellt worden, können diese Beträge den freien Rücklagen entnommen und als Gewinn abgeführt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gewinn-Koalition
 
Gewinnabführungsvertrag
 
Weitere Begriffe : organisatorische Pflichten von Banken (Instituten), besondere | G-7 - (Gruppe der 7) | Abulie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.