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gewerbliche Finanzierungen durchBausparkassen Der Anteil von Darlehen, die der Finanzierung von Bauvorhaben mit gewerblichem Charakter dienen, darf 3% des Gesamtbestands der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.
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Weitere Begriffe : Abkommen für den zwischenbetrieblichen Beleg begleitenden Datenträgeraustausch | Digitaler Optionsschein | Revisionsbeauftragter | ||||||||||||||||||||||||||||
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