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GewerbsmässigkeitBank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte werden nach KWG gewerbsmässig betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber sie mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt. Ist Gewerbsmässigkeit nicht gegeben, gilt das Kriterium des Erfordernisses eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes.
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Weitere Begriffe : Theorien, kognitive | big man | Forfaitierung | ||||||||||||||||||||||||||||
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