Gewerbeaufsicht
überwacht von staatlicher Seite die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und Arbeitsschutzbestimmungen (§ 139b GewO) sowie die Auflagen der Betriebsgenehmigung mit dem Ziel der Gefahrenabwehr für Dritte. Eine Einschränkung der Gewerbefreiheit im Umweltbereich erfolgt bspw. durch das Bundesimmissionsschutzgesetz. Gemäß § 12 Abs. 1 BlmSchG können an die Genehmigung eines Gewerbebetriebs Bedingungen und Auflagen geknüpft werden, wenn die Sicherung der Umweltverträglichkeit dieses erfordert.
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