Gesundheitszentren
In der Gesundheitswirtschaft:
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz können auch Gesundheitszentren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Sie zeichnen sich durch eine allgemeine interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Dienstleistungsgruppen (ärztliche und nichtärztliche Heilberufe) aus.
Gesundheitszentren bieten eine Versorgung aus "einer Hand", sind also fachübergreifend tätig. Nur Leistungserbringer, die an der medizinischen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, dürfen sie gründen. Die Krankenkassen können mit diesen Gesundheitszentren im Rahmen der Integrierten Versorgung Direktverträge abschließen.
(§§ 95, 140 b SGB V)
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|