Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
GesundheitsprämieIn der Gesundheitswirtschaft: Von den Parteien CDU und CSU vorgeschlagenes Modell zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die solidarische Gesundheitsprämie soll nach dem Wahlprogramm der CDU/CSU insbesondere folgende Bestandteile aufweisen: • Die Krankenkassen erhalten für jeden erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprämie als kostendeckenden Beitrag. • Die Gesundheitsprämie wird erstens gespeist aus der persönlichen Prämie jedes Versicherten. Für Versicherte mit niedrigem Einkommen greift ein sozialer Ausgleich. • Die Gesundheitsprämie wird zweitens gespeist aus der Arbeitgeberprämie. Dieser Anteil des Arbeitgebers wird festgeschrieben. Er bleibt dauerhaft begrenzt und damit von der Entwicklung der Krankheitskosten abgekoppelt. Bei Rentnern zahlen die Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil. • Kinder werden beitragsfrei versichert; die dafür erforderlichen Beträge werden aus Steuermitteln finanziert. Dem Reformmodell der Gesundheitsprämie steht in der politischen Diskussion das Modell der Bürgerversicherung gegenüber.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Europarat | interne Kontrollverfahren | Wohnungsbauförderungsanstalt | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |